And now to something completely different
Vorratsdatenspeicherung – Was steckt nun eigentlich dahinter?
Also die letzten Tage/Wochen hat es ja nun mehrere Artikel auf heise.de zu dieser Thematik gegeben und es gab auch eine Demo in Berlin mit tausenden von Demonstranten.
Allein aufgrund der ganzen Aufregung bin ich schon mal dagegen eingestimmt. Trotzdem wollte ich mich einmal damit genauer beschäftigen.
Erst einmal ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für alle EU-Länder gültig. Also nicht nur für Deutschland. Deutschland soll jedoch bei den Bestimmungen maßgeblich mit beteiligt gewesen sein, aber wohl eher in Richtung mehr Rechte des Bürgers. So steht auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz, dass es Deutschland
gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen ist, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren.
So wird als Beispiel genannt, dass die Mindestspeicherdauer der Daten statt 36 Monaten auf nur noch 6 Monate heruntergesetzt wurde und das auch keine Daten über aufgerufene Internetseiten gespeichert werden dürfen.
Zumindest steht es so da geschrieben. Aber ich habe ja Marketing studiert und weiß, dass man viel schön reden kann, wenn man das will.
So ist die Formulierung auf der Seite des BMJ etwas kurz ausgefallen. Es steht geschrieben, dass sechs Monate lang die Daten gespeichert werden müssen. Das die Daten bis 24 Monate lang gespeichert werden können, wird da nicht erwähnt.
Mit welcher Begründung werden die Daten gespeichert?
Nun ja es geht wieder einmal um die nationale und öffentliche Sicherheit, um die Verhütung von Straftaten und um den Schutz der Rechte und Freiheiten. (Das letzte Argument mutet etwas zynisch an!)
Weiterhin wird begründet:
Da sich die Vorratsspeicherung von Daten in mehreren Mitgliedstaaten als derart notwendiges und wirksames Ermittlungswerkzeug für die Strafverfolgung, insbesondere in schweren Fällen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus, erwiesen hat, muss gewährleistet werden, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten den Strafverfolgungsbehörden für einen bestimmten Zeitraum unter den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zur Verfügung stehen.
Was wird alles gespeichert?
Es werden Verkehrsdaten gespeichert, d.h. von welchem Anschluss zu welchem Anschluss hin, die Dauer und das Datum der Verbindung. Bei einem Gespräch mit einem Mobilfunktelefon wird auch der ungefähre Standort der beiden miteinander kommunizierenden Personen aufgezeichnet. Im Internet wird außerdem die IP-Adresse gespeichert.
Es wird jedoch nicht protokolliert, was gesagt/geschrieben wird. Also Telekommunikationsinhalte werden nicht aufgezeichnet.
Wer die genaue Auflistung der zu speichernden Daten einmal ansehen möchte, der sollte sich folgendes pdf auf Seite 4 und 5 zu Gemüte führen: EU-Richtlinie Vorratsdatenspeicherung
Auf die Daten der Speicherung hat die Polizei und der Staatsanwalt jedoch nur Zugriff, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Der Aspekt, dass Verkehrsdaten gespeichert werden, ist nicht wirklich neu. Es ist den Unternehmen bereits vorher erlaubt gewesen, dass sie eigene Daten erheben, diese aber nur 3 Monate speichern dürfen und auch nur für sich die Daten nutzen können.
Neu ist nun, dass die Unternehmen die Daten mind. 6 Monate speichern müssen.
Eine Herausgabe von Daten hat auch vorher schon stattgefunden, wenn ein Tatbestand vorhanden war. Jedoch und das ist eine weitere Begründung, waren häufig die benötigten Daten schon gelöscht, da die Speicherdauer ja auf 3 Monate begrenzt ist. Dazu haben sich dann aber auch die Leute, die den Eilantrag gegen die Datenspeicherung eingereicht haben Gedanken gemacht. In diesem Antrag steht folgendes:
Belastbare Angaben dazu, in wie vielen Fällen Abrufe von Verkehrsdaten nach der bisherigen Rechtslage erfolglos blieben, weil die Verkehrsdaten nicht über das Verbindungsende hinaus gespeichert oder zwischenzeitlich gelöscht worden waren, liegen dem Senat nicht vor. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht kommt auf der Grundlage einer Aktenanalyse in 467 Strafverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 zu einer Misserfolgsquote von etwa 4 %. Die Bundesregierung hat hierzu jedoch ausgeführt, die Studie sei aufgrund der geringen Zahl untersuchter Fälle nicht repräsentativ.
Warum die ganzen Proteste, wenn es doch um die Sicherheit geht?
Erst einmal möchte ich auf folgende Seite hinweisen, die zum Nachdenken ein paar Argumente bietet. Coinkosp Blog
Die folgenden Gründe werden auf der Seite Vorratsdatenspeicherung.de gelistet:
- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden. (Dazu fällt mir eine Karrikatur ein, die ich leider nicht mehr finden kann. Folgendes Szenario: Die BKA bespitzelt gerade eine Familie, die in ihrem Haus sitzt, wahrscheinlich der sog. Lauschangriff. Derweilt die BKA beschäftigt ist, wirft ein Terrorist einen Brief in den nächsten Briefkasten ^^)
- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
neueste Gerichtsurteile:
Der Telekommunikationsanbieter BT (Germany) GmbH & Co OHG hat in deren Eilklage vom 12.08. jedoch gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt und hat diese Klage auch vorerst gewonnen. Grund dafür sind die hohen Kosten, die entstehen würden, wenn eine Datenspeicherung in diesem Umfang stattfinden solle.
Ausführliche Informationen findet ihr auf dem Law Blog.
Quellen:
bmj.bund.de
bundesverfassungsgericht.de
Wer auf Karrikaturen steht, der sollte die Seite deutschland-comic.de besuchen. Natürlich alle Karrikaturen passend zur Thematik.
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von Katja am 24. Oktober 2008 um 15:15 veröffentlicht und unter Internet abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Kommentare und Pings sind momentan deaktiviert. |
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vor 3 Jahren
Ach wie schrecklich jetzt habe ich aus Versehen ein Kommentar gelöscht.
Verdammt, dass es keine Sicherheitsnachfrage gibt, ob man das Kommentar denn nun wirklich löschen will.
Sorry Coinkosp!