And now to something completely different
SEO – Achtung Rechtsprobleme – Teil 1: Markenrechtsverletzung bei Domains
Wer denkt, dass man bei SEO sich in einem rechtsfreien Raum befindet, der irrt und das kann teuer werden! Daher werde ich eine kleine Artikel-Reihe veröffentlichen die sich mit möglichen Rechtsproblemen bei SEO befasst.
Im ersten Thema geht es um den Domain-Namen und den Markenschutz.
Aus Sicht von SEO und auch der User-Ansprache nutzen viele Webseitenbetreiber Domains mit einem Markennamen. Die Verwendung von Markennamen in Domainnamen kann jedoch juristische Probleme nach sich ziehen.
Ich habe von sehr positiven Beispielen gehört, bei denen Unternehmen bei den Bloggern/Webseitenbetreibern angefragt haben die Domain doch bitte abzugeben bzw. diese zu löschen. Man kann aber auch an weniger freundliche Unternehmen geraten und eine satte Abmahnung kassieren!
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Nutzung von Markennamen im Domainnamen nicht gestattet ist. Es gibt jedoch Ausnahmen!
Doch woher weiß man als Webseitenbetreiber, ob die Nutzung von Markennamen in Domains möglich ist und wann nicht. Nicht verwenden sollte man die Marken von Apple!
Bei Sky sieht das schon anders aus. In ihrem Affiliate-Programm erlauben Sie den Affiliates explizit Webseiten zu erstellen, die den Brandterm beinhalten.
Also entweder schaut man sich bei Wunsch eines bestimmten Domainnamens die Affiliate Richtlinien an oder man schreibt direkt an das Unternehmen und fragt, ob man den gewünschten Domainnamen nutzen darf.
Das Nutzen von Vertipper-Domains kann übrigens ebenfalls juristische Probleme mit sich bringen, denn einige Richter haben hier schon für die Marke entschieden und gegen den Webseitenbetreiber. (Vertipper-Domains und Markenschutz)
Auf Domainrecht.de sind noch weitere Fallen aufgelistet, die man bei der Wahl des Domainnamens unbedingt beachten sollte. Folgende Inhalte sollten man lieber meiden:
- Marken, Namen von Unternehmen
- Namen von Prominenten
- Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
- Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
- Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
- Tippfehler-Domains
Und was passiert, wenn ich eine Domain besitze und nun eben dieser Name als Marke neu beim Patent- und Markenamt eingereicht wird?
Wenn man nach folgender Beschreibung der Website tulex.de geht, dann hat ein privater Webseitenbesitzer eine Domain aber ohne Rechte.
Eine junge eingetragene Marke hat hingegen ein Anrecht auf diese Domain, da es dann eine Domain mit geringen Rechten wäre.
Des Weiteren steht hier:
Mit einer im Zeitrang nach einer Domainregistrierung angemeldeten Marke kann der Markeninhaber die Freigabe der Domain fordern, wenn der Domaininhaber keinen ausreichenden Nutzungsnachweis erbringen kann (LG Düsseldorf 2003, Az.: 34 O 52/03, Flyerfabrik).
Bleibt nur zu hoffen, dass man dann nicht gleich abgemahnt wird. Gibts da eigentlich Rechte die einen Webseitenbetreiber schützen?
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von Katja am 17. November 2009 um 21:50 veröffentlicht und unter SEO + Blog abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Kommentare und Pings sind momentan deaktiviert. |
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