And now to something completely different
Disclaimer
Es ist an der Zeit, dass auch ich mal einen Beitrag auf unserem neuen Blog verfasse. Und zwar geht es darin um den
Disclaimer
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.
Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.
So oder so ähnlich versuchen sich viele Webmaster pauschal von allem loszusagen, was auf den verlinkten Seite so vor sich geht. Das Problem dabei ist bloß, dass dieser Disclaimer unwirksam ist. In dem genannten Fall hatte der Beklagte einen Link zu einer Seite gesetzt, auf der der Kläger verunglimpft wurde. Durch die Formulierung einer “Haftungsfreizeichnungsklausel” hatte er gleichzeitig erklärt, dass er keine Verantwortung übernimmt. Er hatte also ebenfalls einen Disclaimer auf seiner Seite und wurde trotzdem für schuldig befunden. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
Das Urteil sagt also im Prinzip genau das Gegenteil von dem aus, was im oben genannten Disclaimer steht: Man kann sich nicht von den Inhalten anderer Seiten distanzieren, indem man pauschal schreibt, dass man sich ausdrücklich distanziert. Das ist ja auch schon ein Widerspruch in sich.
Interessant ist auch, dass in der oben genannten Formulierung gleich mehrere Fehler enthalten sind, die genau so auf vielen Seiten im Netz auftauchen. Zum Einen ist die Rede von “gelinkten” statt verlinkten Seiten, bei “verantwortern” ist ein ‘r’ zu viel und weiter steht da “Ich distanziere ich mich” mit einem ‘ich’ zu viel. Der Autor hat den Text wohl nach dem Motto “Viel hilft viel” verfasst… Offensichtlich haben viele Webmaster Angst, dass sie Probleme bekommen können wenn sie Links setzen und kopieren diesen vermeintlichen Schutz vor Ansprüchen aller Art munter hin und her, ohne sich irgendwelche Gedanken zu machen.
Dabei kann einem Homepage-Besitzer im Prinzip nicht viel passieren, wenn er beim Setzen von Links ein wenig gesunden Menschenverstand beweist. Natürlich macht er sich strafbar, wenn er bewusst z.B. Links zu Seiten mit rechtswidrigem Inhalt setzt. Davor wird ihn auch ein Disclaimer nicht schützen. Aber welche Probleme kann schon ein Webmaster bekommen, der auf die Seite des Pantoffeltierchenschutzbundes verweist (falls es den gibt)? Man sollte natürlich sicherstellen, dass zum Zeitpunkt des Link-Setzens die entsprechende Seite auch die entsprechenden Inhalte enthält. Wenn diese Seite dann irgendwann später womöglich gehackt und mit rechtswidrigen Inhalten vollgestopft wird, kann man das als Webmaster einer anderen Seite schlecht wissen. Niemand wird von einem verlangen, sämtliche verlinkte Seiten regelmäßig zu überprüfen. Insofern muss bzw. sollte man sich auch nicht von vornherein von fremden Seiten distanzieren. Das ergibt ja auch gar keinen Sinn, denn man verlinkt die Seiten ja gerade, weil man sie interessant findet. Und wenn eine verlinkte Seite rechtlich unbedenklich ist gibt es auch keinen Grund sich davon zu distanzieren. So gesehen kann der Disclaimer im Gegenteil auch leicht den Anschein erwecken, dass man genau weiss, was auf der verlinkten Seite los ist und man auf diese Weise versuchen will seine Hände in Unschuld zu waschen. Dann könnte man auch gleich etwas wie “ich empfehle zwar die Seite des Pantoffeltierchenschutzbundes, sage mich jedoch von ihren rechtswidrigen Inhalten los” schreiben. Beides ist nicht sonderlich glaubhaft.
Also, wenn ihr eine Homepage habt, lasst den Disclaimer weg!
Hier noch ein paar interessante Links zum Thema, von denen ich mich nicht distanziere:
Das Urteil des LG Hamburg
Die Seite von Daniel Rehbeim zum Thema
Ein Disclaimer zum Schmunzeln
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von Martin am 3. Oktober 2008 um 15:02 veröffentlicht und unter Internet, SEO + Blog abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Kommentare und Pings sind momentan deaktiviert. |
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vor 1 Jahr
Den Disclaimer (auch ohne Rechtschreibfehler) sieht man in fast jedem Impressum.
Deine Argumentation finde ich sehr schlüssig, vor allem auch deine Ausführung mit dem gesunden Menschenverstand.
Sehr gut gefällt mir auch der witzige Disclaimer, den du verlinkt hast.
vor 1 Jahr
Hallo,
ich kann dem leider nicht zustimmen. Ich gebe zu, dass ich nicht in vollem Umfang über die Thematik informiert bin, aber ich habe einige Bedenken.
Wikipedia: “Distanzierung (den Abstand vergrößern) bedeutet umgangssprachlich (und soziologisch) das Markieren einer sozialen Distanz zwischen einer Person (einem Akteur) und einer anderen oder einer Tat/Äußerung. (Ich distanziere mich von dieser Untat.)”
Meines Erachtens bedeutet das “Markieren einer sozialen Distanz” aber nicht automatisch, dass ich das geäußerte (oder die Tat) für falsch halte. Ich mache m.E. nur deutlich, dass (bezogen auf unsere Situation) das Geschriebene nichts mit mir und meiner Meinung zu tun hat. Was ich denke steht mit dem Geschriebenen nicht in Verbindung – egal ob ich das selbe oder etwas anderes denke – ich möchte nur auf etwas verweisen, das ein anderer geäußert hat.
Da kommen wir auch zum nächsten Punkt: Bei dir liest es sich so, als sei ein gesetzter Link auch gleich eine Empfehlung. Aber auch wenn Herr Rehbeim (auf den du verweist) das anders zu sehen scheint, so denke ich doch dass man zuweilen auf Seiten verweisen kann die man nicht unbedingt empfiehlt. Im Sinne von guter Berichtserstattung geht der heise-Zeitschriften-Verlag sogar davon aus, dass eine Verlinkung notwendig ist. Ich sehe das genauso. Wenn ich beispielsweise bloggen würde und ich würde über etwas schreiben was ich blöd finde… klar verlinke ich dann auch. Sonst bringts ja nichts und keiner weiß wovon ich rede.
Des weiteren heißt es in dem Urteil, dass der Beklagte “auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist”. Er hat sich aber eben NICHT ausdrücklich distanziert. Somit ist eine ausdrückliche Distanzierung doch genau das was gefehlt hat. Ob man sich jetzt _pauschal_ distanzieren kann… keine Ahnung.
Ich denke viele Webmaster versuchen sich davor zu schützen jede verlinkte Seite auch nachträglich regelmäßig prüfen (und komplett durchsuchen) zu müssen. Laut Herrn Rehbeim ist das nicht notwendig… aber ob ich mich da als Webmaster wirklich auf ihn verlassen will.. ? Da sichere ich mich doch lieber ab. Denn das Beispiel mit den geklauten Autoradios hinkt meines Erachtens wegen meiner etwas anderen Sichtweise des Begriffes der Distanzierung. Somit macht man sich mit einer pauschalen Distanzierung nicht zusätzlich verdächtig.
Ich kann mich jetzt nicht konzentrieren… vlt schreib ich morgen noch was dazu.
vor 1 Jahr
Hallo Tobias,
ich glaube du hast mich falsch verstanden, denn im großen und ganzen widersprichst du meinem Beitrag ja gar nicht. Du hast natürlich Recht, dass ein Link zu einer anderen Seite nicht unbedingt eine Empfehlung darstellen muss. Insofern ist es auch richtig, dass man sich unter Umständen durchaus von den verlinkten Seiten distanzieren sollte. Das kann man natürlich machen, aber es funktioniert eben nicht dadurch dass du irgendwo auf deiner Seite einen Disclaimer wie den oben genannten anbringst. Wenn du dich wirksam und glaubhaft distanzieren willst, muss das schon in direktem Zusammenhang mit dem Link geschehen. Wenn du wie in deinem Beispiel über etwas bloggst was du blöd findest, dann wird deine negative Meinung darüber ja auch schon in deinem Bericht deutlich werden. Und damit hast du dich ja dann auch schon distanziert. Eine zusätzliche “Absicherung” durch einen Disclaimer ist also unnötig.
Ob man sich durch eine pauschale Distanzierung verdächtig macht kommt wahrscheinlich auf den Einzelfall an, auf den handelsüblichen Otto-Normal-Blogger trifft es sicherlich nicht zu.
vor 1 Jahr
Ich habe mich noch einmal etwas eingehender mit dem Disclaimer beschäftigt. Nach dem was ich gelesen habe, schützt ein Disclaimer definitiv nicht gegen gesetzte Links auf eine Website mit rechtswidrigem Inhalt. Deswegen kann man sich den wirklich sparen.