Martin

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Beiträge von Martin

Heimkino Teil 1

Heute werde ich mal mit der Beschreibung meines Heimkinos anfangen. Davon hatte ich schon lange geträumt, aber als Student konnte ich mir das nie leisten. So gesehen hat das Berufsleben tatsächlich auch seine Vorteile… ;-)
Also zu einem Heimkino gehören zunächst mal folgende Komponenten:

DVD-Player
AV-Receiver
Lautsprecherset
Beamer
Leinwand

Die Liste ist in der Reihenfolge aufgestellt, wie ich mir die Teile gekauft habe. Das kann man natürlich auch variieren, solange man schon weiss wie das fertige System aussehen soll. Allerdings würde ich Beamer-Neueinsteigern empfehlen, die Leinwand erst nach dem Beamerkauf auszuwählen, damit man vorher noch ausgiebig testen kann welche Größe man denn haben möchte bzw. welche Größe der Beamer überhaupt erlaubt.
Bei jeder der genannten Komponenten kann man im Prinzip beliebig viel Geld ausgeben, sofern man genug davon hat. Ich habe versucht ein möglichst günstiges System aufzubauen, dass aber trotzdem wenige Kompromisse erfordert. Darauf werde ich aber im Laufe der Beschreibung der einzelnen Komponenten nochmal eingehen.

Heute gehts zunächst um den DVD-Player. Man kann sein System natürlich auch vom Computer aus befeuern, zumindest wenn der einen vernünftigen TV-Ausgang hat. Hier scheitern allerdings die meisten Grafikkarten die ich so kenne. Es ist schon seltsam: TV-Ausgänge gibt es seit es 3D-Grafikkarten gibt. Und obwohl die Hersteller Quantensprünge bei der 3D-Leistung realisiert haben, bekommt es niemand gebacken, nen ollen TV-Out vernünftig einzubinden so dass nicht ständig die Ränder abgeschnitten oder die Seitenverhältnisse zerstückelt werden. Von der Qualität ganz zu schweigen. Aber vielleicht sind die HDMI-Ausgänge der neuen Karten ja besser, sowas hab ich leider noch nicht.
Darüber hinaus sollte der PC auch einen Digitalausgang für den Dolby Digital- oder dts-Sound haben. Bei den meisten Desktop-PCs ist das relativ unproblematisch, bei Laptops wird die Auswahl schon kleiner. Zur Not kann man aber bei beiden nachrüsten.
Der Murks mit dem TV-Out war bei mir für den Kauf eines DVD-Players entscheidend. Hier muss man sich überlegen was man haben will. Muss es schon Blu-ray-Disc (BD) sein oder reicht erstmal ein “konventioneller” Player? Je nach Vorliebe liegen die Preise zwischen ca. 40 € für den Allesfresser vom Discounter und 300-500 € für Blu-ray Geräte. Wobei ich nicht sagen kann, bei welchem Einstiegspreis die “vernünftigen” BD-Player liegen. Da sich sowohl die Blu-ray als auch die HDMI-Spezifikationen zuletzt immer mal wieder geändert hatten, habe ich mich nämlich entschieden vorerst auf einen konventionellen Player zu setzen. Dazu kommt dass ich eh keine Blu-ray-DVDs habe und sowohl Geräte als auch Filme noch viel zu teuer sind für meinen Geschmack. In 1-2 Jahren sind die Preise sicherlich bei der Hälfte der heutigen angekommen, das ist dann noch immer früh genug zum wechseln. Für Konsolen-Fans kann es sich an dieser Stelle auch durchaus lohnen mal die Playstation 3 näher zu betrachten, weil die ein Blu-ray-Laufwerk integriert hat.
Wichtig war mir für meinen Kauf, dass ich neben DVDs auch andere Formate abspielen kann. Das können die Player der Discounter in der Regel am besten, die spielen quasi alles ab was rund ist und glänzt. Trotzdem gehen die Meinungen über diese Geräte auseinander, vor allem was ihre Haltbarkeit betrifft. Da ich nicht so scharf darauf war mich in Zukunft über den Player anstelle des TV-Ausgangs ärgern zu müssen habe ich die Discounter-Player gestrichen und stattdessen bei den günstigen “Markengeräten” nach einem Kandidat gesucht. Sehr hilfreich war hier das Hifi-Forum. Damals wurden dort vor allem ein Pioneer-Player (Modell hab ich vergessen) für rund 150 Euro und der DVP5980 von Philips für ca. 75 Euro empfohlen. Da der Pioneer keine Vorteile gegenüber dem Philips bot auf die ich Wert gelegt hätte und das ganze ja eh nur als Übergangslösung fungieren soll, ist es dann letztendlich der Philips geworden. Der spielt bislang problemlos DVDs, Musik-CDs und DivX- bzw. Xvid-Filme. Einen USB-Anschluss hat er auch, den hab ich aber noch nicht benutzt. Eine Schwäche bei meinem und vielen anderen Playern ist leider die schlechte Kapitelübersicht, bei der nur maximal 12 (?) Buchstaben des Dateinamens angezeigt werden. Bei der Wiedergabe von DVDs merkt man davon zwar nichts, aber wenn man beispielsweise ein bestimmtes Lied auf einer MP3-CD sucht muss man schon viel Geduld zum ausprobieren haben.
Soviel fürs erste, beim nächsten Mal gehts dann um den AV-Receiver!

Disclaimer

Es ist an der Zeit, dass auch ich mal einen Beitrag auf unserem neuen Blog verfasse. Und zwar geht es darin um den

Disclaimer

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.

Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.

So oder so ähnlich versuchen sich viele Webmaster pauschal von allem loszusagen, was auf den verlinkten Seite so vor sich geht. Das Problem dabei ist bloß, dass dieser Disclaimer unwirksam ist. In dem genannten Fall hatte der Beklagte einen Link zu einer Seite gesetzt, auf der der Kläger verunglimpft wurde. Durch die Formulierung einer “Haftungsfreizeichnungsklausel” hatte er gleichzeitig erklärt, dass er keine Verantwortung übernimmt. Er hatte also ebenfalls einen Disclaimer auf seiner Seite und wurde trotzdem für schuldig befunden. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:

Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.

Das Urteil sagt also im Prinzip genau das Gegenteil von dem aus, was im oben genannten Disclaimer steht: Man kann sich nicht von den Inhalten anderer Seiten distanzieren, indem man pauschal schreibt, dass man sich ausdrücklich distanziert. Das ist ja auch schon ein Widerspruch in sich.

Interessant ist auch, dass in der oben genannten Formulierung gleich mehrere Fehler enthalten sind, die genau so auf vielen Seiten im Netz auftauchen. Zum Einen ist die Rede von “gelinkten” statt verlinkten Seiten, bei “verantwortern” ist ein ‘r’ zu viel und weiter steht da “Ich distanziere ich mich” mit einem ‘ich’ zu viel. Der Autor hat den Text wohl nach dem Motto “Viel hilft viel” verfasst… Offensichtlich haben viele Webmaster Angst, dass sie Probleme bekommen können wenn sie Links setzen und kopieren diesen vermeintlichen Schutz vor Ansprüchen aller Art munter hin und her, ohne sich irgendwelche Gedanken zu machen.

Dabei kann einem Homepage-Besitzer im Prinzip nicht viel passieren, wenn er beim Setzen von Links ein wenig gesunden Menschenverstand beweist. Natürlich macht er sich strafbar, wenn er bewusst z.B. Links zu Seiten mit rechtswidrigem Inhalt setzt. Davor wird ihn auch ein Disclaimer nicht schützen. Aber welche Probleme kann schon ein Webmaster bekommen, der auf die Seite des Pantoffeltierchenschutzbundes verweist (falls es den gibt)? Man sollte natürlich sicherstellen, dass zum Zeitpunkt des Link-Setzens die entsprechende Seite auch die entsprechenden Inhalte enthält. Wenn diese Seite dann irgendwann später womöglich gehackt und mit rechtswidrigen Inhalten vollgestopft wird, kann man das als Webmaster einer anderen Seite schlecht wissen. Niemand wird von einem verlangen, sämtliche verlinkte Seiten regelmäßig zu überprüfen. Insofern muss bzw. sollte man sich auch nicht von vornherein von fremden Seiten distanzieren. Das ergibt ja auch gar keinen Sinn, denn man verlinkt die Seiten ja gerade, weil man sie interessant findet. Und wenn eine verlinkte Seite rechtlich unbedenklich ist gibt es auch keinen Grund sich davon zu distanzieren. So gesehen kann der Disclaimer im Gegenteil auch leicht den Anschein erwecken, dass man genau weiss, was auf der verlinkten Seite los ist und man auf diese Weise versuchen will seine Hände in Unschuld zu waschen. Dann könnte man auch gleich etwas wie “ich empfehle zwar die Seite des Pantoffeltierchenschutzbundes, sage mich jedoch von ihren rechtswidrigen Inhalten los” schreiben. Beides ist nicht sonderlich glaubhaft.

Also, wenn ihr eine Homepage habt, lasst den Disclaimer weg!

Hier noch ein paar interessante Links zum Thema, von denen ich mich nicht distanziere:

Das Urteil des LG Hamburg
Die Seite von Daniel Rehbeim zum Thema
Ein Disclaimer zum Schmunzeln